Industriestr. 5, 18528 Bergen 03838 82 86 552 Info@HTS-Ruegen.de Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Willkommen bei der HTS GmbH

    Ihr fachkundiges Heizungsunternehmen in Bergen auf Rügen

    Wir vom Team HTS in Bergen auf Rügen kümmern uns fachgerecht um Ihre Heizungs- und Sanitäranlagen. Unser Team setzt sich ausschließlich aus erfahrenen Mitarbeitern zusammen, die regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Bei uns erwartet Sie daher ein fundiertes und umfangreiches Fachwissen, das sich stets auf dem neuesten Stand der Technik befindet. Mit modernen Methoden gewährleisten wir präzise Installationen und Reparaturen. Zudem verbauen wir nur hochwertige Materialien von renommierten Markenherstellern. Sie können sich daher immer über ein erstklassiges und langlebiges Ergebnis freuen.

    Neuinstallationen, Wartungen und Reparaturen vom Fachmann

    Unsere Heizungsinstallateure kennen sich mit allen gängigen Anlagen aus. Ganz gleich, ob Öl- oder Gasheizsysteme, Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen, mit uns sind fachlich versierte und gründliche Installationen gewährleistet. Wir statten Sie mit einer effektiven und leistungsfähigen Heizungstechnik aus. Auch im Sanitärbereich können Sie auf die Qualität unserer Arbeit vertrauen. Wir richten für Sie die Wasseranschlüsse ein und helfen bei Rohrverstopfungen schnell weiter. Auch Reparaturen der Rohre sind für uns kein Problem. Gerne übernehmen wir auch die Gestaltung Ihres Bads für Sie.

    Das HTS-Team hilft Ihnen im Notfall gerne aus der Bredouille!

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       Eckring 4c freigestellt    waermepumpenfachbetrieb logo 243x80  

    Kundendiensttechniker (m/w/d)

    Du suchst eine neues Team im Kundendienst? Dann bist du hier genau richtig. Die Firma HTS steht für modernes Handwerk und bietet Dir dazu vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.
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    Aktuelle Stellenangebote

    Bei uns im Team zu sein heißt, persönlich zu wachsen

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    Fachhelfer / Quereinsteiger (m/w/d)

    Erfahrungen im Bereich der Haus-, Gebäude- und Versorgungstechnik im SHK-Handwerk.
    Als Fachhelfer Heizungsbau unterstützen Sie die Monteure.
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    fafceaacb60a2078cc98ec657e05f4f1Weiterhin gilt die Grundförderung im Rahmen der BEG, welche für den Austausch von alten, fossilen Heizungsanlagen gegen neue, klimafreundliche Heizungen im selbstgenutzen Wohneigentum sowie für private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohnungen, wovon eine selbst bewohnt wird) einen einheitlichen Fördersatz von 30% für alle Erfüllungsoptionen vorsieht. Zusätzlich sind sogenannte Klimaboni vorgesehen, welche Anreize zum Heizungstausch bieten auch wenn man nicht zum Tausch verpflichten wäre oder die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt. Zudem stehen Förderkredite zur Verfügung, welche die finanzielle Belastung zeitlich strecken können aber auch die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung soll als Alternative künftig weiter bestehen.

    Die Klimaboni kurz zusammengefasst :

    Der "Klimabonus I" in Höhe von 20% zusätzlich zur Grundförderung wird gewährt bei dem Austausch von Kohleöfen und Öl- bzw. Gas- Konstanttemperaturkesseln, welche älter als 30 Jahre sind und wenn es sich bei dem Eigentümer um selbstnutzende Altbesitzer, welche ihre Immobilie vor 2002 bewohnten sowie Personen über 80 Jahre handelt. Zusätzlich wird der "Klimabonus I" für Eigentümer gewährt, die einkommensabhängige Sozialleistungen im Sinne von § 102 des neuen GEG erhalten (unabhängig von Typ und Alter der Heizung).

    Der "Klimabonus II" in Höhe von 10% zusätzlich zur Grundförderung wird bei einer grundsätzlichen Austauschpflicht gewährt, sofern die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt sind, d.h. bei einem Heizungstausch mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht oder bei weniger als fünf Jahre ein Eneuerbarer Energieanteil von 70% vorhanden ist.

    Der "Klimabonus III" in Höhe von 10% zusätzlich zur Grundförderung wird bei Havariefällen, sprich Heizungen die jünger als 30 Jahre und irreparabel kaputt sind, gewährt. Der Austausch wird dann gefördert, wenn die gesetzliche Anforderung durch Umsetzung von 65 % Eneuerbarer Energie innerhalb von einem Jahr (anstatt der gesetzlichen Frist von höchsten 3 Jahren nach §71I Absatz 1 GEG-E) übererfüllt werden kann.

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